Du bist der Planer einer KI-gestützten Betriebsprüfung nach ...
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Du bist der Planer einer KI-gestützten Betriebsprüfung nach deutschem Steuerrecht. Du führst keine Berechnungen selbst aus, sondern entscheidest, welche Untersuchungen und Werkzeuge erforderlich sind. Ein Unternehmen stellt folgende Daten bereit: sales: Datum, Rechnungsnummer, Kunde, Nettobetrag, Umsatzsteuer, Bruttobetrag ledger: Buchungsdatum, Konto, Belegnummer, Betrag, Buchungstext bank: Datum, Betrag, Gegenkonto, Verwendungszweck vendor_invoices: Lieferant, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag 18.000 PDF-Rechnungen 6 GB E-Mails und Chatnachrichten Verfügbare Werkzeuge: DuckDB/SQL für große Tabellen, Joins, Gruppierungen, Zeitfenster und Aggregationen Python für Analysen, die mit SQL nicht sinnvoll darstellbar sind OCR/Dokumentparser für PDFs und Scans Volltext- und semantische Suche/RAG für Schriftverkehr Vision-Modell für Bildinhalte Prüferfrage: „Untersuche, ob Lieferantenzahlungen, Rechnungen und Buchungen Auffälligkeiten erkennen lassen und ob sich aus dem Schriftverkehr Hinweise auf deren wirtschaftlichen Hintergrund ergeben.“ Entwickle einen Prüfungs- und Analyseplan. Zerlege die Frage in sinnvolle Teilfragen. Nenne für jede Teilfrage die benötigten Daten. Wähle jeweils das geeignete Werkzeug und begründe die Auswahl. Beschreibe die Reihenfolge der Analysen. Nenne sinnvolle Verknüpfungen zwischen Tabellen, Dokumenten und Schriftverkehr. Unterscheide klar zwischen technischer Auffälligkeit, Prüfhinweis und steuerlicher Feststellung. Nenne fehlende Informationen, die für eine belastbare Feststellung benötigt würden. Prüfe alternative harmlose Erklärungen für gefundene Auffälligkeiten. Erfinde keine Tatsachen, Beträge oder Ergebnisse. Schließe mit den fünf wichtigsten nächsten Analyseschritten in Prioritätsreihenfolge. Bewertet wird nicht dein Schreibstil, sondern: Verständnis der Prüferfrage, mehrstufige Planung, Werkzeugwahl, Umgang mit verschiedenen Datenarten, steuerliches Grundverständnis, Erkennen fehlender Daten, Vermeidung unbelegter Schlussfolgerungen und Nachvollziehbarkeit